Bringt man sein Kind in eine Kindertagespflege, so stellt sich schnell die Frage nach den entstehenden Betreuungskosten.
Diese Betreuungskosten ermittelt die Abteilung Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung der Stadt Bottrop. Diese Elternbeiträge werden dann auch von dem Amt direkt mit Ihnen abgerechnet und nicht an mich bezahlt.
Die Höhe der Beiträge wird abhängig vom Brutto-Jahreseinkommen der Eltern ermittelt.
Weitere Informationen über die aktuell gültige Fassung der Elternbeitragssatzung, so wie die jährlich angepassten Elternbeiträge, gestaffelt nach Brutto-Jahreseinkommen, Alter des Kindes und gewünschtem Betreuungsumfang, finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Bottrop:
https://www.bottrop.de/vv/produkte/dezernat5/40/113010100000133056.php
(falls der Link nicht erreichbar sein sollte, suchen Sie bitte auf den Internetseiten der Stadt Bottrop nach den gewünschten Informationen)
Für die Frühstücksverpflegung, Mittagsverpflegung, Snacks und Getränke fallen weitere Kosten an, die direkt in Form einer monatlichen Pauschale an mich zu entrichten sind.